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Photovoltaik

Photovoltaik-Förderung auf den Balearen: was FOTOPAR zahlt und warum der 26. Januar zählt

·4 Min. Lesezeit·Grees HKP

Wer auf Mallorca über eine Photovoltaik-Anlage nachdenkt, bekommt vom Land einen echten Zuschuss: Das Programm FOTOPAR fördert private Anlagen und Speicher mit festen Beträgen. Das nächste Antragsfenster öffnet am 26. Januar 2027, und die laufende Runde hat gezeigt, dass gute Vorbereitung entscheidet. Hier sind die Fakten aus der offiziellen Ausschreibung.

Frisch installierte Photovoltaik-Anlage auf einem Dorfhaus auf Mallorca unter klarem Winterhimmel
Bis 5 kWp fördert das Land jeden Kilowatt Spitzenleistung mit festen Sätzen.
KI-generierte Visualisierung

Was FOTOPAR zahlt

FOTOPAR ist das Förderprogramm der Balearen-Regierung für privaten Sonnenstrom, kofinanziert aus EU-Mitteln (FEDER). Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Domizil auf den Balearen. Die Sätze laut Ausschreibung im Amtsblatt BOIB:

  • 600 Euro je kWp für Anlagen im individuellen Eigenverbrauch, gefördert bis 5 kWp Spitzenleistung
  • 710 Euro je kWp für gemeinschaftlichen Eigenverbrauch, etwa wenn sich mehrere Parteien eine Anlage teilen, ebenfalls bis 5 kWp
  • 420 Euro je kWh für Lithium-Speicher bis 30 kWh, gefördert als Ergänzung der Anlage
  • Die Förderung liegt nie über den tatsächlich belegten Kosten
Rechenbeispiel mit den offiziellen Sätzen: Eine 5-kWp-Anlage im individuellen Eigenverbrauch bringt 3.000 Euro Zuschuss. Kommt ein 10-kWh-Speicher dazu, sind es weitere 4.200 Euro, zusammen 7.200 Euro. Wie Anlage und Speicher technisch zusammenspielen, lesen Sie im Beitrag Photovoltaik mit Speicher auf Mallorca.

Das Fenster 2027: Termine, Budget, Spielregeln

Das Antragsfenster läuft vom 26. Januar bis 30. April 2027, endet laut Ausschreibung aber früher, wenn die Mittel vorher ausgeschöpft sind. Dass das kein theoretischer Vorbehalt ist, zeigt die Runde 2026: Die Nachfrage war so groß, dass die Regierung das Budget um 8 Millionen Euro aufstocken musste, auf insgesamt 12 Millionen Euro für die Ausschreibung 2026 und 2027. Gestellt wird der Antrag elektronisch über die Sede Electrónica der Verwaltung. Und ein Punkt wird oft übersehen: Die Investition darf frühestens ab Antragstellung durchgeführt werden und muss innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgesetzten Frist abgeschlossen sein: spätestens vier Monate nach Veröffentlichung des Bescheids und spätestens am 31. Oktober des jeweiligen Förderjahres. Erst beauftragen, dann beantragen wäre also die falsche Reihenfolge.

So verlässlich diese Angaben heute sind: Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand im BOIB, Bedingungen können sich bis zur Fensteröffnung ändern. Wir prüfen die Lage vor jeder Einreichung.

Checkliste: bis Januar startklar

  • Dach und Stromverbrauch prüfen lassen: Die Auslegung entscheidet, wie viel der 5 geförderten kWp Sie sinnvoll nutzen
  • Speicher gleich mitplanen, gefördert wird er als Ergänzung der Anlage
  • Angebot und technische Unterlagen vor der Fensteröffnung fertig haben
  • Zugang zur elektronischen Verwaltung rechtzeitig klären
  • Ab dem 26. Januar früh einreichen, nicht auf den April verlassen
Praxis-Tipp: Nutzen Sie die Wochen bis Januar für die Planung, dann fällt der Antrag in dem Moment, in dem das Fenster öffnet. Warum der Winter auch technisch ein guter Zeitpunkt ist, sich mit Photovoltaik zu beschäftigen, lesen Sie im Beitrag Photovoltaik im Winter auf Mallorca.

Von der Auslegung bis zum Förderantrag

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt: Dachform, ungefährer Stromverbrauch, ob ein Speicher gewünscht ist. Wir planen Anlage und Speicher, nennen Ihnen eine belastbare Auslegung und unterstützen Sie bei den Förderanträgen. Einen Überblick über unsere Photovoltaik-Leistungen finden Sie auf der Leistungsseite. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zur FOTOPAR-Förderung

Gilt die Förderung auch für Zweitwohnsitze?

Die Ausschreibung nennt als Voraussetzung ein Domizil auf den Balearen. Wie Ihr Einzelfall liegt, klären wir gemeinsam vor der Einreichung; maßgeblich ist immer der im BOIB veröffentlichte Text.

Kann ich die Anlage schon vor dem Antrag bauen lassen?

Vorsicht: Nach den Regeln der laufenden Ausschreibung müssen die Investitionen zwischen Antragstellung und der im Bescheid genannten Frist erfolgen. Wer vor dem Antrag baut, riskiert die Förderung. Planen und vorbereiten ja, bauen erst im richtigen Moment.

Wird auch ein Speicher ohne neue Anlage gefördert?

Das Programm fördert Lithium-Speicher als Ergänzung einer Photovoltaik- oder Kleinwindanlage mit 420 Euro je Kilowattstunde bis 30 Kilowattstunden. Ob Ihre geplante Konstellation förderfähig ist, prüfen wir anhand der aktuellen Ausschreibung.

Was passiert, wenn die Mittel vor dem 30. April ausgeschöpft sind?

Dann wird die Vergabe ausgesetzt; genau das sieht die Ausschreibung ausdrücklich vor. In der Runde 2026 musste das Land das Budget deutlich aufstocken, um die Nachfrage zu bedienen. Deshalb gilt: früh im Fenster einreichen.

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